Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen VOB 2019

Über 1146 Seiten Fakten auf dem aktuellsten Stand

Wozu VOB?

Da die Besonderheiten des privaten Baurechts in den gesetz­lichen Regelungen des BGB zu Werkverträgen nicht ausreichend berücksichtigt sind, gibt der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (kurz VOB) heraus.

Dem DVA gehören sowohl Vertreter der öffentlichen Hand (u.a. Bundesministerien und Landesministerien) als auch Vertreter von Spitzenorganisationen der Bauwirtschaft an.

Die VOB dient dem Interessensausgleich der Vertragsparteien, ohne dabei den Status eines Gesetzes oder einer Rechts­verordnung zu haben. Die Geltung der VOB muss daher in Bauverträgen explizit vereinbart werden.

Geht es in Deutschland um die Bauvergabe, ist die VOB das einschlägige Grundlagen- und Nachschlagewerk.

Wer braucht die aktuelle VOB?

Jeder, der bei der Ausschreibungen von Bauleistungen kein böses Erwachen erleben will.

Ausschreibungen landen längst nicht mehr nur in der Kalkulationsabteilung eines Bau- bzw. General­unternehmers. Aufgrund des allgemeinen Preisdrucks werden im Vorfeld bereits Mängel im Ausschreibungstext gesucht, um nach Auftragsvergabe hohe Nachträge platzieren zu können.


Daher ist es für jeden Planer enorm wichtig,
von vornherein VOB-konforme Texte auf Basis der jeweils aktuellen Ausgabe zu erstellen!


Das sind die 3 Teile der aktuellen VOB!

1.) VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

Die VOB/A ist einer von drei Teilen der VOB, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Die VOB/A regelt die Vergabebedingungen von Bauleistungen in Deutschland. Bei öffentlichen Aufträgen ist ihre Anwendung vorgeschrieben. Planer, die die Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber übernehmen, stehen also in der Pflicht, die Ausschreibungen gemäß der VOB/A abzuwickeln. Einige der wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2019 Insgesamt trägt die VOB/A 2019 dazu bei, dass Vergabeverfahren flexibler durchzuführen sind. Für die Auftraggeber bedeuten die Neuerungen eine deutliche Erleichterung. Im Vergleich zur VOB/A 2016 haben sich folgende wichtige Änderungen ergeben:

Kein Vorrang der öffentlichen Ausschreibung:
Auch bei Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte hat der öffentlich Ausschreibende seit der VOB/A-Änderung 2019 die Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Ausschreibung und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (vgl. § 3a VOB/A 2019). Die Regelung erleichtert den Prozess der öffentlichen Ausschreibung. Passende Bieter werden schneller gefunden. Die Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb erfolgt nach transparenten, objektiven und nicht diskriminierenden Eignungskriterien. Diese legt der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung fest. In der Auftragsbekanntmachung muss auch die Mindestzahl und ggf. auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber genannt werden.

Einführung von Direktaufträgen mit VOB/A 2019:
Bei Bauleistungen bis zu 3.000 Euro ist durch die Änderung der VOB/A eine direkte Beauftragung auch ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens möglich. Liegt der voraussichtliche Nettoauftragswert unter 3.000 Euro, kann der Auftraggeber aufgrund von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens verzichten.

Angehobene Wertgrenzen bei freihändiger Vergabe im Wohnungsbau

• Erleichterung bei Eignungsprüfung


2.) VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

keine wesentlichen Änderungen gegenüber zur VOB 2016


3.) VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Die VOB/C enthält eine umfangreiche Sammlung Allgemeiner Technischer Vertragsbedingungen (ATV), die allesamt auch als DIN-Norm übernommen wurden. Hier eine Übersicht:

  • F ATV DIN 18299
    „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“
  •  R ATV DIN 18300
    „Erdarbeiten“
  •  R ATV DIN 18301
    „Bohrarbeiten“
  •  R ATV DIN 18302
    „Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen“
  •  U ATV DIN 18303
    „Verbauarbeiten“
  •  R ATV DIN 18304
    „Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten“
  •  F ATV DIN 18305
    „Wasserhaltungsarbeiten“
  •  U ATV DIN 18306
    „Entwässerungskanalarbeiten“
  •  U ATV DIN 18307
    „Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden“
  •  R ATV DIN 18308
    „Drän- und Versickerarbeiten“
  •  R ATV DIN 18309
    „Einpressarbeiten“
  •  R ATV DIN 18311
    „Nassbaggerarbeiten“
  •  R ATV DIN 18312
    „Untertagebauarbeiten“
  •  R ATV DIN 18313
    „Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten“
  •  R ATV DIN 18315
    „Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten ohne Bindemittel“
  •  R ATV DIN 18316
    „Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln“
  •  R ATV DIN 18317
    „Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten aus Asphalt“
  •  F ATV DIN 18318
    „Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen“
  •  R ATV DIN 18319
    „Rohrvortriebsarbeiten“
  •  R ATV DIN 18320
    „Landschaftsbauarbeiten“
  •  R ATV DIN 18321
    „Düsenstrahlarbeiten“
  •  F ATV DIN 18322
    „Kabelleitungstiefbauarbeiten“
  •  U ATV DIN 18323
    „Kampfmittelräumarbeiten“
  •  R ATV DIN 18324
    „Horizontalspülbohrarbeiten“
  •  F ATV DIN 18325
    „Gleisbauarbeiten“
  •  R ATV DIN 18326
    „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“
  •  R ATV DIN 18329
    „Verkehrssicherungsarbeiten“
  •  R ATV DIN 18330
    „Mauerarbeiten“
  •  R ATV DIN 18331
    „Betonarbeiten“
  •  F ATV DIN 18332
    „Naturwerksteinarbeiten“
  •  R ATV DIN 18333
    „Betonwerksteinarbeiten“
  •  U ATV DIN 18334
    „Zimmer- und Holzbauarbeiten“
  •  U ATV DIN 18335
    „Stahlbauarbeiten“
  •  F ATV DIN 18336
    „Abdichtungsarbeiten“
  •  F ATV DIN 18338
    „Dachdeckungsarbeiten“
  •  R ATV DIN 18339
    „Klempnerarbeiten“
  •  R ATV DIN 18340
    „Trockenbauarbeiten“
  •  R ATV DIN 18345
    „Wärmedämm-Verbundsysteme“
  •  R ATV DIN 18349
    „Betonerhaltungsarbeiten“
  •  R ATV DIN 18350
    „Putz- und Stuckarbeiten“
  •  R ATV DIN 18351
    „Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden“
  •  F ATV DIN 18352
    „Fliesen- und Plattenarbeiten“
  •  R ATV DIN 18353
    „Estricharbeiten“
  •  F ATV DIN 18354
    „Gussasphaltarbeiten“
  •  R ATV DIN 18355
    „Tischlerarbeiten“
  •  R ATV DIN 18356
    „Parkett- und Holzpflasterarbeiten“
  •  R ATV DIN 18357
    „Beschlagarbeiten“
  •  F ATV DIN 18358
    „Rollladenarbeiten“
  •  F ATV DIN 18360
    „Metallbauarbeiten“
  •  R ATV DIN 18361
    „Verglasungsarbeiten“
  •  R ATV DIN 18363
    „Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen“
  •  R ATV DIN 18364
    „Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten“
  •  R ATV DIN 18365
    „Bodenbelagarbeiten“
  •  R ATV DIN 18366
    „Tapezierarbeiten“
  •  R ATV DIN 18379
    „Raumlufttechnische Anlagen“
  •  R ATV DIN 18380
    „Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen“
  •  R ATV DIN 18381
    „Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“
  •  F ATV DIN 18382
    „Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen“
  •  F ATV DIN 18384
    „Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen“
  •  U ATV DIN 18385
    „Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen“


R= Redaktionell überarbeitet
F= Fachtechnisch überarbeitet
U= Unverändert gg. VOB 2016


Für die komplette Normenliste bitte hier klicken!

Wieviel ist Ihnen ein professioneller Bauvertrag wert?

Niemand hat heute mehr etwas zu verschenken. Auch Ausschreibungsteilnehmer, die sehr günstig anbieten, müssen die gewährten Nachlässe an anderer Stelle wieder erwirtschaften. Daher werden Lücken in der Ausschreibung häufig dazu genutzt, um hohe Nachträge zu platzieren.

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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – VOB 2019.
Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.V. 
2019. 1146 Seiten, gebunden

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